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Wie unterscheiden sich Schüler-, Schulzeitungen und -blogs?

Schülerzeitungen, Schulzeitungen und Schulblogs sind alles Formen von schulischen Veröffentlichungen, die von Schülern (m/w/d) und/oder Lehrkräften erstellt werden. Sie unterscheiden sich in Bezug auf ihre Formate/Themen, Autoren sowie ihre Rechte.

Schüler- sowie Schulzeitungen sind eigenständige Publikationen, welche wie eine reguläre Zeitung oder Zeitschrift wirken. Sie können in Papierform oder online veröffentlicht werden. Die Artikel schreiben in der Regel die Schüler:innen. Gemeinsam haben sie, dass sie die digitalen Fähigkeiten und andere Zukunftskompetenzen, sowie Lese- und Schreibkompetenzen der beteiligten Schüler:innen fördern. Ebenfalls können sie mit ihren Veröffentlichungen bei Wettbewerben teilnehmen. Schulblogs sind dagegen, von der Schulleitung oder Lehrkräften, online veröffentlichte Beiträge, welche in der Regel auf der Schulhomepage eingebettet sind.

Weitere Unterschiede:

  1. Schülerzeitungen:
    • Formate/Themen: Die Beiträge von Schülerzeitungen sollten und sind in der Regel journalistischer Natur. Sie können alle journalistischen Artikelformen enthalten, beispielsweise Nachrichten, Berichte, Interviews, Rezensionen, Umfragen und so weiter. Thematisch sind sie nicht auf Schulangelegenheiten begrenzt, sondern können über alles auf der Welt schreiben, insbesondere auch über Themen, die speziell Kinder und Jugendliche interessieren (Sport, Kultur, persönliche Interessen, Berufe und Jobs, Digitales, etc.). Tatsächlich gibt es aber auch Redaktionen, die nur über Schulangelegenheiten schreiben.
    • Autoren: Bei Schülerzeitungen schreiben Schüler:innen. Sie können richtige Jugendredakteure werden und den rechtlichen Status eines Journalisten erreichen (z.B. als Mitglied der Jugendpresse Deutschland)
    • Recht: Schülerzeitungen sind ein Mittel der Demokratieförderung in Schulen und unterstehen in den meisten Bundesländern von Deutschland (siehe jeweiliges Schulgesetz) außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Schule. Sie können von Schülern auch komplett alleine (ohne Begleitung durch Lehrkräfte) geführt werden und unterstehen dem Presserecht. Schulleitungen haben nicht das Recht, sie zu zensieren und/oder zu kontrollieren.
  2. Schulzeitungen:
    • Formate/Themen: Schulzeitungen haben oft den Zweck, Lehrkräfte, Schüler und Eltern über Schulangelegenheiten zu informieren und die Schule in der Gemeinschaft zu repräsentieren. Thematisch beschäftigen sie sich überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich mit Ankündigungen und Berichterstattungen über Aktivitäten und Angelegenheiten der Schule, etwa Klassenfahrten, anstehende Veranstaltungen, neue Lehrer, etc.
    • Autoren: Hier schreiben Schüler:innen und ggf. auch Lehrkräfte. Teilweise arbeiten sie auch wie richtige Journalisten und es wird beispielsweise bei der Jugendpresse Deutschland kein Unterschied zu richtigen Schülerzeitungsredakteuren gemacht.
    • Recht: Schulzeitungen unterliegen, auch wenn sie von Schülerinnen und Schülern gestaltet sind, der Verantwortung der Schule. Herausgeber ist die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine verantwortliche Lehrkraft. Diese haben volle Kontrollrechte.
  3. Schulblogs:
    • Formate/Themen: Schulblogs sind in der Regel auf der Schulhomepages eingebettet und haben einen persönlichen, nicht journalistischen Charakter. In seltenen Fällen gibt es auch explizite Schülerblogs. Im Unterschied zu Zeitungen/Zeitschriften enthalten sie überwiegend Ankündigungen und Berichte über Aktivitäten und Angelegenheiten der Schule, die in der Ich- oder Wir-Form geschrieben sind.
    • Autoren: Schulblogs können von Schulleitungen, Lehrkräften und/oder Schülern verfasst werden.
    • Recht: Für Blogs gibt es keine (uns bekannte) Schulgesetzesregelungen und Pressegesetze gelten für sie auch nicht, da sie kein journalistisches Produkt sind. Sie unterliegen als Online-Angebot (genauso wie die Homepage selbst) aber zum Beispiel dem Telemediengesetz (TMG).

Beispiele für rechtliche Formulierungen

Auszug aus dem Schulgesetz von SH dazu (in Bundesländern wie NDS, MVP, Hamburg und Bremen, sowie Berlin, BB, RLP, Saarland,  Sachsen-Anhalt und Thüringen steht es ähnlich geschrieben):

§ 86 – Schülerzeitungen. Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern geschrieben und für Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Schulen herausgegeben werden. Sie werden in der Schule verteilt, stehen außerhalb der Verantwortung der Schule und unterliegen dem Presserecht.

Auszug aus dem Schulgesetz von Niedersachsen, ähnlich auch im Schulgesetz von NRW:

§ 12 – Im Unterschied zur Schülerzeitung unterliegen die Schulzeitschriften, auch wenn sie von Schülerinnen und Schülern gestaltet sind, der Verantwortung der Schule. Herausgeber ist die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine verantwortliche Lehrkraft.


Fazit: Bevor eine Publikation an Schulen herausgegeben wird, sollte zunächst das jeweilige Schulgesetz studiert werden. Außerdem sollte genau überlegt werden, welche Ziele erreicht und welche Themen behandelt werden sollen. Darüber hinaus sollte überlegt werden, welcher Zusatznutzen wie z.B. Demokratieerziehung, Medienerziehung (auch als WPU-Thema) etc. möglich ist und welche personellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.

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