Schlagwortarchiv für: Handy-Nutzungsordnung

Im Klassenzimmer fällt die Handynutzung unter dem Tisch kaum auf – doch welche Lehrkraft kennt sie nicht, die gesenkten Köpfe der Schüler:innen, die nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, sondern gedanklich irgendwo auf den sozialen Medien unterwegs sind? Wie anstrengend ist es, sie immer und immer wieder zu ermahnen, ihre Smartphones wegzustecken? Welche Regelungen braucht es, um schulintern eine klare, unmissverständliche Linie im Umgang damit zu zeigen?

Die Frage, ob Schüler:innen ihre Smartphones in der Schule nutzen dürfen oder nicht, ist seit Jahren Gegenstand kontroverser Debatten – erst recht nach den jüngsten PISA-Ergebnissen. Da Ende 2023 immer noch nur 15% der Schulen für alle Schüler:innen digitale Endgeräte hatten (75% wenigstens für einige Klassen) werden Smartphones alternativ für Unterrichtszwecke eingesetzt (Verband Bildung und Erziehung in Statista). Dagegen spricht das hohe Ablenkungspotenzial, das von Smartphones und ihrem Zugang zur digitalen Welt des Internets ausgeht. Das Ablenkungspotenzial ist groß – zu groß, um aktiv am Unterricht teilzunehmen?


In Angesicht der Metaanalyse “Gibt es den Brain-Drain-Effekt wirklich?” aus 2023, für die 22 Forschungsergebnisse analysiert wurden, erscheint es den Autoren Tobias Böttger, Michael Poschik und Klaus Zierer (von der Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät, Universität Augsburg) wichtig, dass die Menschen im Allgemeinen und Kinder und Jugendliche im Besonderen in Schulen und Klassenzimmern lernen, mit dem Ablenkungspotenzial von Smartphones umzugehen. Dazu braucht es Regeln.

Grund dafür ist laut ihnen unter anderem, dass die Nutzung von Smartphones einen großen Einfluss auf unser Arbeitsgedächtnis hat. Einige Studien zeigen, dass Menschen, die ihr Smartphone viel benutzen, oft weniger Kapazität im Arbeitsgedächtnis haben. Einerseits kann das Smartphone dabei helfen, unsere Aufmerksamkeit automatisch zu steuern. Andererseits kann es unsere Denkleistung verschlechtern, wenn wir auf eine Nachricht reagieren, die gerade nicht wichtig für unsere aktuelle Aufgabe ist. Tests in Fächern wie Mathematik, Deutsch oder Naturwissenschaften zeigen, dass Smartphones unsere Konzentration stören können. Selbst wenn das Smartphone nur in der Nähe liegt und nicht benutzt wird, lenkt es uns ab. Es fällt schwer, das Smartphone zu ignorieren.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Schüler:innen durch Smartphone-Nutzung in der Schule schlechtere Leistungen zeigen werden.

Laut dem Buch “Visible Learning” (2018, Tabelle von Seite 143) und der Studie von Klaus Zierer und John Hattie, welche auf 1.400 Meta-Analysen beruht, sind die schädlichsten Faktoren, also die “Verhinderer” für gute Schulleistungen:   

  • Angst (-37)  
  • ADHS (-0,90)  
  • Depressionen (-35)  
  • Langeweile (-0,49)  
  • körperliche Züchtigung im Elternhaus (-33)  
  • Unbeliebtheit in der Klasse (-23) (dieser Punkt steht auf einer anderen Buchseite)  
  • Fernsehen (-15)  

„Fernsehen“ dürfte heutzutage durch „Digitale Endgeräte, Online-Spiele und -Medien“ ersetzt werden können und die Negativwirkung deutlich stärker ausfallen. Absolut wahrscheinlich ist, dass sich durch hohen und ablenkenden Medienkonsum (auch im Unterricht) sowie körperliche Gesundheitseinschränkungen und psychisches Unwohlsein die Leistungen generell verschlechtern – möglicherweise auf Dauer (Annahme der Autorin).


Immer mehr Schulen denken über ein Handyverbot nach – aber ist das sinnvoll und zeitgemäß? Welche Regelungen können in Nutzungsordnungen getroffen werden?

Ich, Susanne Braun-Speck und Autorin des Beitrags, habe bereits vor Jahren (damals noch als Elternvertreterin) eine Handynutzungsordnung entwickelt und stelle diese hier kostenlos zur Verfügung. Link: https://media4schools.de/handy-nutzungsordnung/

Als ich 2018 Teil der Arbeitsgruppe wurde, war in den sechs Monaten davor nicht viel passiert: es gab eine halbe Seite als ersten Entwurf, der allerdings – für mein Verständnis – keine Option war. Nach einem Gespräch mit der Lehrerin, welche die AG leitete, schrieb ich in einer “Nacht-und-Nebel-Aktion” einen neuen Entwurf und sendete ihn ihr zu. Wir einigten uns darauf, unserer AG zu sagen, dass wir das gemeinsam geschrieben hatten – ich war an dieser Schule”nur” Elternvertreterin und eine Akzeptanz des Entwurfes natürlich höher, wenn er wie eine Teamarbeit wirkt. Nun: Wir besprachen den Entwurf dann in der AG, zu der zwei Lehrkräfte, davon ein Jahrgangsleiter, zwei Schüler:innen und ich gehörten. Es gab nur wenige Änderungen. Den überarbeiteten Entwurf verteilte der Jahrgangsleiter danach an die einzelnen Gremien in der Schule (Lehrerkonferenz, Schüler- sowie Elternvertretung) und schon wenige Wochen danach wurde die Nutzungsordnung auf einer Schulkonferenz verabschiedet. Vom Tempo her war das ein Rekord!

Inhalte der Nutzungsordnung für mobile Geräte sind:

  • Einleitung / Präambel
  • Grundsätzlicher Umgang mit mobilen Geräten in der Schule und auf dem Schulgelände
    • inkl. Pausen-Regelung
  • Nutzung im Unterricht
  • Gesundheitsaspekte
  • Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
  • Folgen bei Missachtung der Nutzungsregeln

Da die Nutzungsordnung heute noch auf der Website der Schule zu finden ist, gilt sie vermutlich noch. Auf den ersten Blick wurde in jüngerer Zeit nur Ziffer 1.3 geändert. Dort steht jetzt: “In den regulären Pausen ist die Nutzung den SchülerInnen der Klassen 5-10 untersagt.” Dass dies durchsetzbar ist, halte ich für beinahe unmöglich – welche Lehrkraft kann und möchte in den Pausen in allen Ecken des Schulgeländes hunderte von Schüler:innen davon abhalten, ihr Smarthone zu nutzen? Selbst im Unterricht fällt das schwer. Ich beobachte und höre von Lehrkräften und Schüler:innen oft, dass zumindest in den höheren Klassen nichts dagegen getan wird, wenn Schüler:innen im Unterricht an ihrem Handy sind – es wird auf Eigenverantwortung gesetzt. Doch: das Ablenkungs- samt Suchtpotential ist eben groß und dagegen können sich selbst Erwachsene nicht wehren. Von daher halte ich es für Begrüßenswert, wenn Schulen gegen die spielerische, private Nutzung im Unterricht vorgehen – außer im Notfall natürlich. Doch wie? Vermutlich hilft nur, Unterricht so zu gestalten, dass er interessanter ist, als das was an digitalen Endgeräten möglich ist – doch das ist eine Herausforderung!

Mein Tipp: Generell sollten jegliche Regeln gemeinsam mit Lehrern, Schülern und Eltern erarbeitet werden, um die Interessen aller zu berücksichtigen und die Akzeptanz zu erhöhen!


Was ist der Grund für einzelne Formulierungen darin?

In der Präambel wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Nutzung mobiler Geräte wie Smartphones in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich erlaubt ist. Dies vor dem Hintergrund, dass sie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken sind und absolute Verbote schwer durchsetzbar wären, wie bereits geschrieben – sie sind Teil unseres Lebens geworden. Zudem werden Smartphones immer häufiger auch im Unterricht kurzzeitig genutzt. Und: Nicht selten haben sie einen besseren Empfang als die oft noch schlechten WLAN-Netze der Schulen. Außerdem sind sie eine Alternative zu Tablets, welche vielen Schüler:innen nach wie vor nicht zur Verfügung stehen.

Inwieweit es sinnvoll oder schädlich ist, dass Schüler:innen ihre Smartphones in den Pausen nutzen, kann so oder so gesehen werden: Einerseits hemmen sie das persönliche Miteinander und den sozialen Austausch unter den Schüler:innen, andererseits können sie aber auch ein entspannender Rückzugsort sein, in dem nicht kommuniziert werden muss.


Bei Prüfungen natürlich verboten, aber für den Unterricht sinnvoll.

Da bereits das Mitführen eines Smartphones bei Prüfungen als Täuschungsversuch gewertet werden kann, sollten Schüler:innen im eigenen Interesse darauf verzichten. Ein entsprechender Hinweis sollte in einer Nutzungsordnung enthalten sein.

Doch im Unterricht ist ein gezielter Einsatz absolut sinnvoll und im digitalen Zeitalter kaum noch wegzudenken. Für bestimmte Aufgaben wie das Recherchieren, als Lesegerät und um Erklärvideos anzusehen, zum Fotografieren und Filmen, Dokumentieren oder beispielsweise zur Durchführung von digitalen Lernspielen und Matheaufgaben kommen Smartphones, alternativ zu Tablets, infrage. Die Lehrkraft muss dann “nur” auf einen verantwortungsvollen Umgang achten und sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler ohne Smartphone nicht benachteiligt werden.


Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Natürlich müssen bei der Nutzung von Smartphones in der Schule die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz aller Beteiligten berücksichtigt werden. Auch bei Lehrkräften besteht teilweise Unsicherheit darüber, was sie dürfen und wo sie Grenzen überschreiten könnten. Deshalb wird in der hier besprochenen Muster-Nutzungsordnung auch darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte beispielsweise keine Nachrichten auf Schülerhandys lesen dürfen. Und dass alle an der Schule Beteiligten keine digitalen Beiträge, Nachrichten, Fotos, Videos erstellen, ansehen, veröffentlichen oder verbreiten dürfen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Es versteht sich fast von selbst, sollte aber dennoch schriftlich festgehalten werden: Die Veröffentlichung oder Weitergabe von beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen.


Machbare und faire Konsequenzen

Das eigene Smartphone ist für viele Jugendliche eine persönliche Kommunikationszentrale mit unendlich vielen privaten Informationen wie Nachrichten, Fotos sowie Videos und schlichtweg das Tor zur (digitalen) Welt. Sieht eine Nutzungsordnung der jeweiligen Schule also zu strenge Konsequenzen bei Regelverstößen vor, kann das böse enden und stellt möglicherweise einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen dar. Ein kurzfristiges Einsammeln der Smartphones und eine sichtbare Aufbewahrung im Klassenraum dürfte unproblematisch sein, eine Mitnahme ins Lehrerzimmer oder Sekretariat ist dann schon etwas anderes.

Durch klare, faire und ausgewogene Regeln kann die Handynutzung sinnvoll in den Schulalltag integriert und gleichzeitig konzentriertes Lernen ermöglicht werden.


Weder gut für die Seele noch für den Körper

Cybermobbing, die Verbreitung von Hass und Hetze, das Teilen von sexuellen Inhalten und Tierquälerei auf Plattformen wie TikTok und anderen sozialen Medien hat schwerwiegende Auswirkungen auf Schüler:innen. Smartphones machen solche negativen Erlebnisse erst möglich. Und es droht auch Suchtgefahr. Ständige Benachrichtigungen, soziale Medien und Spiele sind darauf ausgelegt, Nutzer möglichst lange zu fesseln und führen oft zu einem zwanghaften Nutzungsverhalten. Diese Abhängigkeit kann negative Folgen für die psychische Gesundheit haben, wie erhöhte Angst, Depression und Stress.

Doch die Nutzung von Smartphones birgt auch zahlreiche körperliche Gesundheitsrisiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Jedes elektrische Gerät erzeugt elektromagnetische Strahlung, und Smartphones sind hier keine Ausnahme. Zum einen erzeugen sie hochfrequente Strahlung durch Mobilfunk bei Telefonaten und Datenübertragungen. Zum anderen erzeugt die Stromversorgung des Geräts niederfrequente Strahlung, die ebenfalls gesundheitsschädlich sein kann. Zudem führt der kleine Bildschirm zu einer schnellen Überanstrengung der Augen. Übermäßige Nutzung von Smartphones kann zu gesundheitlichen Problemen wie Augenbelastung, Schlafstörungen und einer schlechten Körperhaltung führen, da das ständige Überbeugen über das Gerät den Körper stark beansprucht.

Kurzum: Auch dazu gibt es entsprechende Regelungen in der hier besprochenen Muster-Nutzungsordnung – denn wer denkt über so etwas sonst wirklich nach?


Fazit: Einerseits scheinen Regelungen zur Art und Weise der Nutzung von digitalen Endgeräten wie Smartphones in Schulen ein Muss zu sein, andererseits kann im Rahmen der digitalen Bildung / Medienkompetenzförderung der Schüler:innen eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten einer Nutzungsordnung, beispielsweise im Informatikunterricht, erfolgen – und erhält damit einen zweiten Nutzen.


Quellen:

  • Braun-Speck, S. Nutzungsordnung für mobile Geräte in der Schule (Muster), 2018 geschrieben, 2020 veröffentlicht auf: https://media4schools.de/handy-nutzungsordnung/
  • Böttger T, Poschik M, Zierer K. Gibt es den Brain Drain Effekt wirklich? Eine Meta-Analyse. Verhaltenswissenschaften. 2023; 13(9):751. https://doi.org/10.3390/bs13090751
  • Hattie J,, Zierer K. Visible Learning: Auf den Punkt gebracht. Oktober 2018. Verlag: https://paedagogik.de/alle-anzeigen-paedagogik/product/visible-learning-auf-den-punkt-gebracht-953/
  • Verband Bildung und Erziehung. (21. November, 2023). Verfügbarkeit von Klassensätzen an Laptops, Tablet-PCs und Smartphones an der eigenen Schule in Deutschland im Jahr 2023 [Graph]. In Statista. Zugriff am 12. Juni 2024, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1298496/umfrage/umfrage-zu-tablets-und-smartphones-in-schulen/

Foto: Schüler_am Smartphone_pokemon-1553971_1280-pixabay.de

 

 

 

 

Ob Schüler (m/w/d) ihre Smartphones in der Schule nutzen dürfen sollen oder nicht, ist seit Jahren ein leidenschaftliches Diskussionsthema. Spätestens seit der Corona-Krise sind die Mobilgeräte allerdings für die Nutzung zu Unterrichtszwecken nicht mehr wegzudenken. Wie sieht es damit jetzt im Schulalltag aus? Fakt ist: Es muss immer Regelungen für so Etwas geben – zum Beispiel in Form einer Nutzungsordnung > hier steht ein Muster dafür bereit.

Die folgende Handy / Mobilgeräte-Nutzungsordnung hat Susanne Braun-Speck (media4schools / sii-talents e.V.) 2018 für eine Gemeinschaftsschule geschrieben. Der erste Absatz wurde später erweitert und die Reihenfolge von zwei Ziffern geändert, aber ansonsten ist diese Nutzungsordnung so noch im Einsatz – sie scheint sich bewährt zu haben. Hiermit stellt sie diese Handy- bzw. Mobil-Nutzungsordnung gemeinfrei als Muster anderen Schulen zur Verfügung.

Beachte: Dies ist ein Muster, welches auf eigene Verantwortung genutzt, sowie in eigenem Ermessen verändert und ergänzt werden kann. Die zur Verfügungstellung des Musters stellt keinen Rechtsrat dar und jegliche Haftung durch die Urheberin entfällt. Eine rechtliche Prüfung, z.B. durch einen Rechtsanwalt, fand nicht statt. Aber natürlich wurde sie, bei oben erwähnter Schule, von allen Gremien geprüft – wobei bis heute ein fehlendes Teilwort niemanden aufgefallen ist (ergänzt: heute).

Download als PDF oder als Word-Datei möglich.

Copyright-Hinweis: Nutzung und Weitergabe sowie Veränderung erlaubt – mit Namensnennung – nicht-kommerziell – Urheber: Susanne Braun-Speck, media4schools.de by sii-talents.de, Kontakt: s.braun-speck@sii-kids.de


(Handy-) Nutzungsordnung für mobile Geräte in der Schule (Muster)

 

Präambel

Grundsätzlich ist die Nutzung von mobilen Geräten (Handys, Smartphones sowie Tablet-PC) an unserer Schule / auf dem Schulgelände erlaubt. Damit für alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, Besucher, etc) gleiche und verbindliche Rechte und Regeln gelten sowie im Unterricht die Nutzung von Online-Medien möglich wird, ist in dieser Mobil-Nutzungs-Ordnung Folgendes geregelt:

  1. Grundsätzlicher Umgang mit mobilen Geräten in der Schule und auf dem Schulgelände inkl. Pausen-Regelung:
    1. In wichtigen Angelegenheiten darf jederzeit telefoniert werden. Die Gespräche sind kurz zu halten und auf das Wichtigste zu begrenzen. Zum Beispiel
      1. wenn Stunden ausfallen und ihr dies mit den Eltern absprechen müsst.
      2. bei Notfällen jeder Art.
    2. Bei Veranstaltungen, an Projektentagen, etc. dürfen die Geräte – insbesondere die Kameras – benutzt werden, damit Schüler und Lehrer über diese Ereignisse berichten können. Hierbei sind besondere Regelungen hinsichtlich Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten.
    3. In den Pausen dürfen mobile Geräte wie folgt genutzt werden:
      1. Ab dem 7. Jahrgang dürfen die Geräte in den Pausen benutzt werden.
      2. Eine Nutzung in der Mensa oder auf den Toiletten ist untersagt.
        1. Beim Musikhören müssen Kopfhörer benutzt werden. Die Lautstärke darf Menschen in der Umgebung nicht stören. Man muss weiterhin ansprechbar bleiben.
  2. Nutzung im Unterricht
    1. Natürlich soll der Unterricht im Interesse der Schüler möglichst störungs- und ablenkungsfrei gestaltet werden. Entsprechend ist im Unterricht grundsätzlich die Nutzung zu persönlichen Zwecken (außer bei Notfällen) untersagt.
    2. Sofern Mobilgeräte nicht zu Unterrichtszwecken genutzt werden, sind diese in der Tasche (Schulrucksack, Jacke, nicht Hosentasche/nicht direkt am Körper) komplett ausgeschaltet oder auf Flugmodus
    3. Dagegen soll die Nutzung von mobilen Geräten in Zusammenhang mit Online-Medien beim Unterricht gefördert Deshalb ist in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer während des Unterrichts Folgendes möglich:
      1. Insbesondere dürfen Mobilfunkgeräte zur Recherche von Informationen und zur Veranschaulichung (z.B. durch das Zeigen von Bildern oder Videos zum jeweiligen Thema) genutzt werden.
      2. Beteiligte (Lehrer und Schüler) dürfen interessante Tafelbilder, Kunstwerke, Projektarbeiten o.ä. fotografieren. Urheberrechte sind zu beachten!
      3. Im naturwissenschaftlichen Unterricht dürfen interessante Experimente gefilmt oder fotografiert werden.
      4. Auf Ausflügen und Klassenfahrten darf zu Dokumentations- oder Erinnerungszwecken gefilmt oder fotografiert werden. Beachte hierzu Ziffer 4 dieser Nutzungsordnung!
      5. Im Musikunterricht darf man das Handy zum Aufnehmen oder Abspielen von Musik nutzen.
      6. Und im Mathematik-Unterricht darf z.B. der Taschenrechner, die Uhr, der Kalender oder die Stoppuhr genutzt werden.
  3. Gesundheit
    1.  Die Nutzung von mobilen Geräten ist in vielerlei Hinsicht nicht gesund, worauf wir hier hinweisen möchten. Bedenke also jederzeit: Jedes elektrische Gerät gibt „Elektro-Smog“ ab. Ein mobiles Gerät tut dies in zweifacher Hinsicht und beides ist ungesund:
      • Mobil-Funk (beim Telefonieren und z.B. bei Datenübertragung) ist hochfrequente Strahlung
      • Die Stromversorgung darin ist niederfrequente Strahlung (magnetische bzw. elektrische Energie)
      • Der kleine Bildschirm strengt die Augen an und überfordert sie schnell.
      • Nur gesunde Ernährung und Sport halten euch schlank, Bewegung ist das A und O. Das krumme Beugen über Smartphones kann dem Körper massiv schaden.
  4. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
    1. Jeder Schüler ist für die Sicherung seiner Mobilfunkgeräte samt Inhalten selbst verantwortlich und hat diese mit einem Passwort zu schützen.
    2. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung!
    3. Niemand darf die Inhalte persönlicher Gegenstände kontrollieren, d.h. Lehrer dürfen beispielsweise nicht die Nachrichten auf Schüler-Handys lesen.
    4. Alle Beteiligten an der Schule dürfen keine digitalen Beiträge, Nachrichten, Fotos, Videos machen, sehen, veröffentlichen oder verteilen, die
      1. gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen (z.B. als Mobbing betrachtet werden können).
      2. deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
      3. die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen
      4. der beleidigende, rassistische, diskriminierende oder pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalt haben.
    5. Fotos und Videos von anderen, einzelnen Schülern oder kleinen Gruppen dürfen nur mit deren persönlicher Einwilligung gemacht werden. Für Schulzwecke liegt ein formuliertes Genehmigungsformular im Sekretariat bereit.
    6. Fotos von Gruppen mit mehr als 15 Personen auf dem Bild dürfen gemacht werden, solange sie nicht gegen Ziffer 4.4. verstoßen.
  5. Folgen bei Missachtung der Nutzungsregeln:
    1. Störungen durch Mobilfunkgeräte im Unterricht können wie folgt geahndet werden:
      1. Bei 1maligen Klingeln, Vibrieren oder ähnlichem wird der jeweilige Schüler aufgefordert, das Handy in den Flugmodus zu versetzen.
      2. Sollte ein Schüler ein Gerät aktiv nutzen (z.B. unter dem Tisch oder in der Hosentasche) darf der anwesende Lehrer das Gerät einsammeln und bis zur Abholung am Ende des Schultages im Sekretariat abgeben.
      3. Sofern ein Schüler über mehrere Wochen immer wieder diese Regeln missachtet, kann er ein bis zu 14-tägiges komplettes Nutzungsrechtsverbot auferlegt zusammen mit einer Missbilligung bekommen. In solch einem Fall werden die Eltern benachrichtigt.
    2. Bei Missachtung der Persönlichkeitsrechte (Ziffer 4) gibt es folgende Möglichkeiten:
      1. Sollte jemand feststellen (zum Beispiel, weil ein Bild oder Video unter Schülern verteilt wurde), dass z.B. gegen die Persönlichkeitsrechte von sich oder anderen Schülern verstoßen wurde, können Betroffene selbst oder Freude/Klassenkameraden und/oder Lehrer sowie Eltern Beschwerde bei der Schulleitung einreichen und/oder sich Hilfe bei den Schulsozialarbeitern holen.
      2. Jeder ist berechtigt und darf sich aufgefordert fühlen, freiwillig die Inhalte seines eigenen Mobilgerätes zu zeigen, sofern er den Inhalt für persönlichkeitsverletzend, gefährlich oder straffähig hält.
      3. In Zweifelsfällen bzw. bei starkem Verdacht auf solche Rechtsverletzung wird die Polizei hinzugezogen und ggf. Anzeige erstattet.

Feburar 2018 (überarbeitet 2020/10)