soziale Netzwerke an Schulen
In Schleswig-Holstein ist seit Ende 2012 der dienstliche Austausch (Noten, etc) zwischen Schülern und Lehrern über soziale Netzwerke nicht zulässig. Außerdem sei auf Facebook-Seiten der Schule zu verzichten. Begründet wird dies mit den nach deutschem Recht nicht zulässigen Datenschutzbestimmungen und der Tatsache, dass weder Schüler noch Eltern benachteiligt werden dürfen, wenn sie Facebook nicht nutzen möchten.
Hierbei geht es nur um eine dienstliche Kommunikation. Werbung ist aber keine dienstliche Kommunikation!
Zusammenfassung von: Facebook – Nutzung von Schulen (PDF vom BiMi)
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