soziale Netzwerke an Schulen

In Schleswig-Holstein ist seit Ende 2012 der dienstliche Austausch (Noten, etc) zwischen Schülern und Lehrern über soziale Netzwerke nicht zulässig. Außerdem sei auf Facebook-Seiten der Schule zu verzichten. Begründet wird dies mit den nach deutschem Recht nicht zulässigen Datenschutzbestimmungen und der Tatsache, dass weder Schüler noch Eltern benachteiligt werden dürfen, wenn sie Facebook nicht nutzen möchten.

Hierbei geht es nur um eine dienstliche Kommunikation. Werbung ist aber keine dienstliche Kommunikation!

Zusammenfassung von: Facebook – Nutzung von Schulen (PDF vom BiMi)

Bzgl. Messenger: Es ist z.B. “Telegram” erlaubt in der Kommunikation mit SuS (aber nicht “Whatsapp”) laut Hrn Brooks vom ULD. Wenn eine LK zwei verschiedene Handys hat, wo die Daten wirklich getrennt sind (also ein privates und ein zweites dienstliches Handy), wäre auch WhatsApp kein Problem.
Das Datenschutzzentrum / ULD schreibt leider sehr merkwürdig und nur die Verbote, aber nicht die Möglichkeiten und Variablen. Man muss in deren Infos zwischen den Zeilen lesen, hat Hr Brooks mal gesagt. Irgendwann hat er mir auch mal eine E-Mail gesendet, wo drin steht, dass Telegram, u.a. Messenger erlaubt sind. Siehe u.d. diesen Link (bitte schön zw. den Zeilen lesen :-)  https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1052-.html

Auch der SchulDSVO ist so ein komplettes Verbot nicht zu entnehmen.

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