Presse-Akkreditierung

Die Redakteure von Schülerzeitungen sind laut Gesetz genauso echte Presse, wie alle anderen Journalisten und können wie diese kostenfrei bei Events, etc teilnehmen und im Anschluss (oder Vorwege) darüber berichten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht und nicht alles ist für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche geeignet.

Beispiele, bei denen Jugendredakteure sich als Journalisten akkreditieren könnten:

  • Events & Messen
    • Musikkonzerte
    • OMR (Online-Marketing Rockstar Event) in Hamburg
    • Job-Messen
    • IdeenExpo (Hannover)
  • Freizeit- und Ferienangebote
    • z.B. “Stormini”
    • KjR – Festival für digitale Medien
  • Sportveranstaltungen
  • Theater & Kino
  • etc

Erläuterungen:

Im Journalismus bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Medienvertretern zu bestimmten Veranstaltungen. Die Spanne reicht von der einfachen Erteilung einer Presse-Eintrittskarte, ohne vorherige Anmeldung bis hin zur detaillierten Absprache, wann welcher Journalist welchen Teil einer Veranstaltung auf welche Art (Fotojournalismus, schreibende Berichterstattung, Fernseh- oder Radioaufnahmen) begleiten wird.

Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise an die Medienvertreter verbunden, die sie auch tragen müssen.

 

Eine Akkreditierung oft zum Betreten von für VIP oder Fotografen reservierte Zonen.

Die sogenannte Akkreditierungsfrist bezeichnet die Zeit, bis zu der alle Anmeldungen (z. B. für eine Pressekonferenz) eingegangen sein müssen.

Die Grundlage der Akkreditierung bildet häufig der Nachweis, dass der Medienvertreter tatsächlich Journalist ist. Dies kann anhand einer Redaktionsbestätigung, mittels Arbeitsproben oder durch die Vorlage eines Presseausweises erfolgen. Die Akkreditierungsgrundlagen werden vom Veranstalter festgelegt, so dass diese nicht einheitlich sein müssen.


Quelle: Wikipedia.org

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