Aktuelles: Online-SZ-Wettbewerb, Medienstaatsvertrag & Messenger-Dienste
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Der Onlinepreis für Schülerzeitungen ist da!
In der nächsten Runde vergeben wir in jeder Schulkategorie einen Preis für die beste Online-Schülerzeitung.
Impressum -> Medienstaatsvertrag, siehe jugendpresse-sh.de
In § 55 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 des Entwurfs des Medienstaatsvertrags sowie an derselben Stelle im zurzeit gültigen Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots voll geschäftig sein muss. Eine Ausnahme für jugendeigene Medien, z.B. Schülerzeitungen, gibt es nicht. Das ist weder zeitgemäß noch jugendgerecht.
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