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Ist das Einbinden von Youtube-Videos erlaubt?

Einige Schülerzeitungen binden gerne Youtube-Videos ein, um ihre Artikel interessanter zu gestalten. Schlussendlich werden Online-Zeitungen dadurch ja auch multimedial, was ihre Zielgruppe – andere Jugendliche – meistens gut finden. Zurecht fragte eine Redakteurin von erKant.de neulich, wieso keine Fotos von Fremden genutzt werden dürfen und eine Urheberrechts-Verletzung wären, aber Youtube-Videos nicht. Eine gute Frage …

Meine direkte Vermutung hat sich nach Recherchen bestätigt:

Das bloße Einbinden von YouTube-Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Sichtbare Videos (man kann Videos auch “geheim”, und nicht auffindbar hochladen) auf Youtube werden dort hochgeladen und durch Link-Bereitstellung nutzbar gemacht. Da diese Videos nicht heruntergeladen und nicht auf die eigenen Schülerzeitung (oder wo auch immer) hochgeladen werden, sondern nur der Link kopiert und in die eigene Website eingefügt wird, ist das kein Verstoß gegen das Urhebergesetz. Denn: Der Link kann gar nicht ohne Hinweis auf den Urheber genutzt werden.

Klar geht die Rechnung nicht auf, falls das Video verbotene Inhalte hat. Aber das hat dann was mit Strafrecht, etc zu tun und nicht mit Urheberrechten.

Wichtig: Unbedingt daran denken, einen entsprechenden Passus in der Datenschutzerklärung einzufügen.

Beispiel, siehe Ziffer

8. Plugins und Tools

YouTube mit erweitertem Datenschutz

in der Datenschutzerklärung meiner/unserer Website. Alle, die ihre Website von mir/media4teens/tiefenschaerfe entwickelt bekommen haben, dürfen den Rechtstext nutzen, da ich einen Agenturvertrag mit e-Recht24.de habe.

Mehr Infos / Quelle zum Einbinden von Youtube-Videos:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/einbinden-von-youtube-videos-was-ist-erlaubt

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