In Schleswig-Holstein ist seit Ende 2012 der dienstliche Austausch (Noten, etc) zwischen Schülern und Lehrern über soziale Netzwerke nicht zulässig. Außerdem sei auf Facebook-Seiten der Schule zu verzichten. Begründet wird dies mit den nach deutschem Recht nicht zulässigen Datenschutzbestimmungen und der Tatsache, dass weder Schüler noch Eltern benachteiligt werden dürfen, wenn sie Facebook nicht nutzen möchten.

Hierbei geht es nur um eine dienstliche Kommunikation. Werbung ist aber keine dienstliche Kommunikation!

Zusammenfassung von: Facebook – Nutzung von Schulen (PDF vom BiMi)

Bzgl. Messenger: Es ist z.B. “Telegram” erlaubt in der Kommunikation mit SuS (aber nicht “Whatsapp”) laut Hrn Brooks vom ULD. Wenn eine LK zwei verschiedene Handys hat, wo die Daten wirklich getrennt sind (also ein privates und ein zweites dienstliches Handy), wäre auch WhatsApp kein Problem.
Das Datenschutzzentrum / ULD schreibt leider sehr merkwürdig und nur die Verbote, aber nicht die Möglichkeiten und Variablen. Man muss in deren Infos zwischen den Zeilen lesen, hat Hr Brooks mal gesagt. Irgendwann hat er mir auch mal eine E-Mail gesendet, wo drin steht, dass Telegram, u.a. Messenger erlaubt sind. Siehe u.d. diesen Link (bitte schön zw. den Zeilen lesen :-)  https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1052-.html

Auch der SchulDSVO ist so ein komplettes Verbot nicht zu entnehmen.

Messenger für WordPress: telegram


Der Onlinepreis für Schülerzeitungen ist da!

Digital Natives aufgepasst! Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder geht online – und das mit dir!
In der nächsten Runde vergeben wir in jeder Schulkategorie einen Preis für die beste Online-Schülerzeitung.
Online-Zeitungen kannst du direkt bis zum 15. Januar 2020 an die Jugendpresse Deutschland schicken und einen Preis für die beste Online-Zeitung in deiner Schulkategorie gewinnen.

Impressum -> Medienstaatsvertrag, siehe jugendpresse-sh.de

In § 55 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 des Entwurfs des Medienstaatsvertrags sowie an derselben Stelle im zurzeit gültigen Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots voll geschäftig sein muss. Eine Ausnahme für jugendeigene Medien, z.B. Schülerzeitungen, gibt es nicht. Das ist weder zeitgemäß noch jugendgerecht.

Klar möchten Schülerzeitungen ihre Artikel nicht nur in Textform veröffentlichen, sondern durch Fotos anreichern. Interessant ist: Pressefotografen sind weniger von der EU-Datenschutzgrundverordnung eingeschränkt als andere Fotografen. Regelungen dazu ergeben sich aus dem Kunsturhebergesetz und aus dem Recht am eigenen Bild.
Grundsätzlich gibt es u.a. Unterschiede bei:
  1. Gruppenfotos
  2. öffentliche Personen / VIP´s
  3. Einzelpersonen
  4. Bilder von Versammlungen & Events

Detaillierter:

  1. Solange die Fotos kaum erkennbare Personen in großen Gruppen zeigen, ergeben sich wenige datenschutzrechtlichen Fragestellungen für Presseerzeugnisse.
  2. Öffentliche “berühmte” Personen wie Schulleiter, Bürgermeister, Schauspieler, etc haben ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht. Es gehört gewissermaßen zu ihrem Job, in der Presse abgelichtet zu werden.
  3. Stellt die Schule jedoch Einzelfotos von Schülerinnen und Schülern oder Klassenfotos auf ihre Homepage, ist dies nach § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes nur mit dem Einverständnis der oder des Betroffenen zulässig.
  4. Bilder die Versammlungen und Events der Schule (z. B. Sportveranstaltungen, Schulfeste, Projekte usw.) zeigen und worauf auch viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte abgebildet sind, ist i.d.R. eine Einwilligungserklärung der Betroffenen nicht erforderlich. Das unabhängige Datenschutzzentrum SH hat dazu auch etwas veröffentlicht -> lesen

Wichtig auch, unabhängig vom KUG, das Persönlichkeitsrecht Einzelner (kein grundlegendes Verbot der Fotografie, nur Verbot der Verbreitung).

Fälle, in denen auf eine Einwilligung verzichtet werden darf laut RA Putte

In § 23 KUG werden Fälle aufgezählt, in denen eine Verbreitung selbst dann erlaubt ist, wenn eine Einwilligung weder ausdrücklich noch nach den Umständen erteilt wurde. Hierbei läuft es stets auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus.

So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber. Die Rechtsprechung ist dabei relativ großzügig zu Lasten der Einzelperson. Auch wenn der Begriff der Zeitgeschichte auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt, umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein das Zeitgeschehen, das heißt alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse. Auch durch rein unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung nach Meinung des BGH unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als rein sachbezogene Informationen.

Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen oder Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ebenfalls ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Wer sich zum Beispiel an einem touristisch beliebten Ort oder bei einer Demonstration aufhält, genießt einen geringeren Schutz durch das KUG

Quelle: https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/#Verzicht

 

Eine Marke kann eine reine Wort- oder Bildmarke sein. Viele bestehen aus zwei Teilen: den Marken-Namen und Marken-Zeichen – auch Logo genannt. Sie soll die Waren oder Dienstleistungen eines “Unternehmens” von denjenigen anderer Unternehmen leicht unterscheidbar und schnell erfassbar (wiedererkennbar) machen.

Im besten Fall weckt ein Markenname direkt positive Assoziationen, dass schon alleine durch den Klang. Jeder Mensch erfasst den Klang eines Namens unterbewusst oder bewusst nach:

  • Ähnlichkeiten mit anderen Namen (Produkten, Markennamen oder auch Personen- oder Firmennamen)
  • sprachspezifischer Lautsymbolik (z.B. Vokale i und e assoziiert man eher mit kleiner Größe, Vokale o und a eher mit großer Größe)
  • Emotionen und Erfahrungen, die durch den Klang ausgelöst werden (Klingt ein Name sportlich? Interessant? Lebhaft? Provozierend? Lustig? Norddeutsch?)

Beispiele von Schülerzeitungen:

(erKant (Gewinner 2018) und Textsalat (ehemals vom OGS-Kurs) sind von uns; akomag ist einer der Gewinner 2019). Weitere findet ihr in der Google-Bildersuche (klickt hier).

Was für Namenstypen es gibt? Zum Beispiel …

  • Eigennamen also Personen- oder Gruppen- (meist Gründer-) Namen, z.B Siemens (von Werner Siemens), Maggi (von Julius Maggi), McDonalds, etc.
  • Beschreibende Begriffe zu Produkteigenschaften (Edelkirsch, Salatkrönung, Kinder-Riegel)
  • einfache Abkürzungen (AMD, BMW (Bayerische Motorenwerke), IBM)
  • Fantasie- / Kunst-Namen (Reebok, Zalando, Google, Skype)
  • Abkürzungen oder Akronyme aus den Namen der Gründer (hier ggf Schule) (Haribo → Hans Riegel Bonn, IKEA →  Ingvar Kamprad aus Elmtaryd bei Agunnaryd, Adidas → Adi Dassler)
  • Lexikalische Begriffe (Apple (angeblich Lieblingsfrucht des Gründers; Niemanden fiel etwas besseres ein…) Amazon, Mango)
  • Begriffe aus der Mythologie (Hermes, NIKE, Apollo)
  • Übersetzungen / fremdsprachige Begriffe: (MANPOWER, LÄTTA, AFTER EIGHT)

-> Interessant ist diese Liste bei Wikipedia von Unternehmensnamen mit Erklärungen


Hintergründe von erKant & angelegte Kriterien:


Wie lässt sich ein Schülerzeitungs-Name finden?

  1. Marktanalyse -> “Mitbewerber” ansehen (siehe oben, haben wir hier schon gemacht).
  2. Ideen entwerfen – > Wichtig: Trenne die Kreativ- von der Logik-Phase und nehme erst einmal jeden Gedanken wahllos an. Benutze dazu eine Kreativmethode, z.B. Mindmapping. Arbeitet hierbei einzeln oder im Team, ggf in Gruppenpuzzles. Beginnt eure Ideensammling gerne mit Begriffen aus eurem Schulumfeld (Schulname, Ort, was zeichnet euch aus, oder was sind Ziele eurer zukünftigen Schülerzeitung, was verbirgt sich hinter dem Schulnamen, etc …) -> Technische Hilfe könntet ihr euch durch einen Markennamen-Generator holen, z.B. https://biznamewiz.com/de/
  3. Befragt zudem Schulkollegen, Freunde, Familien und Außenstehende …
  4. Geht noch mehr auf Inspirationssuche; das am besten auf Start-Up-Websites / Crowdfunding-Portalen wie Kickstarter und Startnext (da sind eher junge Leute unterwegs, die der Zielgruppe “Schüler” nahe liegen). Immer noch keine überzeugende Idee? Dann sucht nach Reimen (https://reimgenerator.de/) oder bilde Wortkombinationen (Wort-Paare, -Neuschöpfungen)
  5. Next step: Favoriten in einer Short-Liste sammeln und …
    1. checken, ob die Domains (Webadressen) verfügbar sind, z.B. auf https://www.united-domains.de/
    2. dann … im Redaktionsteam und/oder in der Schule abstimmen lassen (online geht das gut, dies ggf auf der Schulwebsite; wenn nicht dort, dann fragt eure Referentin (es wäre auch auf der sii-kids.de möglich)
  6. Auf Kriterien prüfen – > siehe oben Mindmap (sind die Favoriten interessant? prägnant? aussprechbar? präzise? kurz?) Am wichtigsten: Sprechen eure Favoriten eure Zielgruppe (Kinder und/oder Jugendliche im Alter von …) an?
  7. Marken-Recherche -> Falls eure engste Wahl an Schülerzeitungs-Namen anderen noch sehr ähnlich ist oder wie irgendeine Marke klingen sollten, prüft besser noch einmal, ob sie als Marke registriert ist. Hier, beim DPMA.
  8. Die Entscheidung treffen und jetzt ganz schnell: die Domain registrieren oder von eurer Referentin registrieren lassen (= 1. Schritt zum Online-Schülerzeitungs-Portal-Aufbau). Empfehlenswerter Provider ist Artfiles.de aus Hamburg. Die liefern für den Betrieb einer Website und allem, was damit zusammenhängt, wirklich guten Support!
    • Überlegt gut, auf wessen Namen die Domain registriert sein soll (die Schule, einen Lehrer oder Schüler? Oder gründet ihr einen SZ-Verein?)
  9. Logo entwerfen – das hat ein wenig Zeit und muss nicht zwingend zum Start euer Online-Zeitung fertig sein. Vielleicht macht ihr das über einen Wettbewerb in der Schule? Holt euch hierzu auch gerne wieder Inspirationen über die Google-Bilder-Suche.

Siehe auch Video von der Preisverleihung:



 

„Unternehmen“ Schülerzeitung – welche Aufgaben gehören dazu? Siehe auch Handout -> pdf

Eine Schülerzeitung ist beinahe wie ein echtes Unternehmen – eins der Digital-Branche, welches ein Online-Produkt herstellt. Das mit fast allen typischen Unternehmensbereichen und vielen digitalen und realen Aufgaben …

  1. Gründung / Marketing
    1. Idee in der Schule platzieren
    2. Stakeholder einbeziehen
    3. Aktive / Teilnehmer suchen
    4. Schülerzeitungs-Namen entwickeln + Logo gestalten
    5. “Positionierung – Print/Online, Zielgruppe, Wochenzeitung/Blog, Themen, etc
      1. und: Schul- oder Schülerzeitung ????”
    6. rechtl. Verantwortlichen definieren
    7. Namensfindung
  2. Technik / Webdesign
    1. entsprechend Domain (Webadresse) registrieren
    2. “Webdesign !!! (Aufsetzen der technischen Plattform, datenschutzkonform, responsiv, inkl. Layout und Struktur, Impressum, etc)”
    3. Zusatzplugins einrichten, z.B. Jobbörse
    4. technische Administration (Support, Updates & Wartung)
    5. Neue Mitglieder einrichten (als User und für E-Mail)
  3. Organisation
    1. Meetings organisieren
    2. Team leiten und pflegen
    3. Projektwochen in Schule organisieren und vorbereiten
    4. Termine außerhalb der Schule organisieren und begleiten
  4. Finanzen / Controlling
    1. Geld beschaffen, Sponsoren gewinnen
    2. Kasse / Bank kontrollieren
    3. Zahlungen leisten
  5. Werbung & Öffentlichkeitsarbeit
    1. Presse-Artikel über die SZ schreiben und veröffentlichen
    2. Werbe-Anzeige in dem Reinfeld-Blatt + Schuljahresbegleiter besorgt und gestaltet
    3. Plakate gestalten und drucken lassen
    4. Facebook-Seite einrichten
    5. Instagram-Accoount einrichten und pflegen
    6. Facebook-Account pflegen
    7. Youtube-Accoount einrichten
    8. Kontaktpflege zu Politikern, Bürgermeister und Unternehmen
    9. “Werbung planen und gestalten zwecks:
      – Leser-Gewinnung
      – AG / Stellenanzeigen
      – TN / Redakteure”
  6. Sachbearbeitung / Formalitäten
    1. externes Redaktionsbüro beschaffen
    2. Bewerbungen für Wettbewerbe einreichen
    3. Mitgliedschaft bei Jugendpresse vorbereiten und einreichen
    4. E-Mails lesen und bearbeiten
    5. SZ-Klamotten-Gestaltung, Bestellung + Bezahlung
    6. Formalitäten erledigen extern
    7. Formalitäten erledigen Schulintern
  7. Redaktion / Journal. Tätigkeiten
    1. Artikel schreiben oder drehen (Videos)
    2. Interviews organisieren + führen
    3. Presse-Infos von Dritten verarbeiten
    4. bei Events als Presse akkreditieren
    5. Korrekturlesen
  8. Personal & Recht
    1. rechtliche Aktualisierungen (AGB, Datenschutz, Infos)
    2. neue Mitglieder einarbeiten
    3. Web-Admin ausbilden (?)

Praktische Journalisten-Arbeit aller Redakteure sieht so aus:

 


Download “Abteilungen” & Aufgaben einer Online-Schülerzeitung (Tabelle als pdf)

Die Zukunft ist digital … Lernen auch.

Journalisten berichten über Themen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und vielen anderen Bereichen – das heutzutage immer mehr digital und multimedial.

  • Sie schreiben Artikel für Zeitungen, oder …
  • schießen Fotos, entwickeln Bilderstrecken, oder
  • produzieren Radiobeiträge (online: podcast), oder …
  • drehen mit der Kamera Filme fürs Fernsehen oder …
  • posten Social-Media-Beiträge z.B. für Instagram

Nicht “oder” sondern “und” …. Online-Journalismus ist vielseitig – hier geht alles!


Online gibt es jede Menge Zusatzfunktionen und -nutzen:


Und: Die Redaktionsarbeit unabhängig und kostengünstig.

  • Die Redakteure können arbeiten wann und wo sie wollen
  • Es entstehen keine Druckkosten
  • 7 Tage/Woche, ohne Zeitdruck da kein Redaktionsschluss

 


 

 

Eine Online-Schülerzeitung zeigt den Jung-Redakteuren, wie die Arbeitswelt von morgen funktioniert: digital. Sie lernen das Entwickeln und Gestalten eines digitalen Online-Produkts mit digitalen Prozessen und digitalen Arbeitsmethoden.

  • Schülerzeitungen bieten sich als “Übung” für Kreative und breit Interessierte an, die später vielleicht in der IT- oder Medienbranche arbeiten möchten.
  • Außerdem machen sie das Schulumfeld um einen wichtigen demokratischen Beitrag reicher … (siehe auch Erlass zur politischen Bildung).

Siehe: “Schule des Jahres Schleswig-Holstein 2020” – Thema: Demokratiebildung in Schule und Unterricht

Lies dir dazu gerne mehr in den Blog-Artikeln: Digitale Bildung leben: ein Pilotprojekt sowie: 30 Online-Schülerzeitungen im Jahr der politischen Bildung

Was ist eine „Schülerzeitung“?

Eine Schülerzeitung ist ein periodisches Druckwerk oder Online-Magazin, das von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für Schülerinnen und Schüler gestaltet und herausgegeben wird. Die Eigenschaft einer Schülerzeitung geht nicht verloren, wenn manchmal (Gast-) Beiträge von Erwachsenen (z.B. Eltern oder LehrerInnen) darin erscheinen oder gelegentlich Personen, die nicht Schüler bzw. Schülerinnen sind, mitarbeiten (z. B. in technisch-redaktionellen Angelegenheiten).

Ziel einer Zeitung und jedes einzelnen Artikels sollte einen Mehrwert für die Leser bieten, der aus Service, Neuigkeiten oder auch einfach aus gelungener Unterhaltung bestehen kann. Erfährt der Leser irgendetwas Neues aus dem Artikel? Kann er darüber lachen? Oder denkt er infolge über Etwas anders, verändert vielleicht sogar sein Verhalten?  Eine Schülerzeitung setzt sich mit:

  • schulischen,
  • wissenschaftlichen,
  • gesellschaftlichen,
  • politischen und
  • allgemein-kulturellen Problemen auseinander.

Das auf die Zielgruppe angepasst – hier sind es Kinder und/oder Jugendliche im Schulalter!

Schülerzeitungen sind  “echte Presse” …

und rechtlich genauso journalistische Arbeit, wie z.B. die der Tagszeitungen und Fachzeitschriften von großen Verlagen.

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.” (Quelle: Pressegesetz)

  • Vorstellung SuS
    • Berufe / Tätigkeiten, tiefenschaerfe, sii-kids & erkant
    • Ablauf des Tages
  • Personen / TN vorstellen, kurz wenn viele.
    • Du oder Sie?
    • Vorkenntnisse, Wünsche und Ziele

  • Vorstellung OnlineSchülerzeitungen
    • Online-SZ: erKant.de
      • Seitengestaltung von erKant.de
      • Geschichte
      • Entstehung, warum sii-kids
      • Ist-Zustand
      • Erfolgserlebnisse & Probleme
    • Weitere

Referenzprojekt: erKant.de (Link zur Website: https://erkant.de), Video:


Print-Beispiel “Der Heimgärtner” (Ahrensburg)

Https://docplayer.org/113503059-Der-heimgaertner-heft-8-juni-2018-schuelerzeitung-der-gemeinschaftsschule-am-heimgarten-lehrer-1-00-schueler-0-50.html

Sonderpreis-Gewinner SZWdL 2019 (GemGym):

https://www.camerloher-gymnasium.de/schulleben/wahlunterricht/schuelerzeitung

 

 


Telemedien-Gesetz:


Datenschutz auf Websites wie einer Online-Schülerzeitung

Beispiel von datenschutz-relevanten Maßnahmen auf Websites (mehr dazu lesen auf tiefenschaerfe.de):

  • Datenschutzerklärung (Beispiel auf erKant)
  • https / SSL-Verschlüsselung -> Kontaktformular
  • richtig Plugin-Einstellungen (Google-Fonts z.B. einbetten)

siehe auch: e-Recht24: Https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html


KUG – siehe Extra-Beitrag


Datenschutz in SH

Dürfen Lehrkräfte Facebook und Messengerdienste, wie z. B. WhatsApp für die dienstliche Kommunikation mit ihren SuS und den Eltern benutzen?  -> Info-Seite beim Datenschutzzentrum in Kiel: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1052-.html

Kontaktperson für Fragen:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holger Brocks
Holstenstraße 98 – 24103 Kiel

E-Mail: uld21@datenschutzzentrum.de
Tel. ++49 431 988-1207
Fax ++49 431 988-1223
https://www.datenschutzzentrum.de


Artikel dazu: